Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz

Die Unfallfürsorge ist Teil der beamtenrechtlichen Versorgung und wird nach den §§ 30 ff. des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) in Verbindung mit der Heilverfahrensverordnung (HeilVfV) und den Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gewährt.

 

Seminarziel:

Im Seminar werden die Grundlagen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung erläutert. Durch praktische Beispiele und Übungen soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Komplexität des Dienstunfallrechts näher gebracht werden.

 

Zielgruppen:

  • Sachbearbeiter/innen im Personal-/Versorgungsbereich, die mit dienstunfallrechtlichen Fragestellungen betraut sind oder betraut werden sollen
  • Sonstige an der Thematik interessierte Mitglieder von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

 

Seminarinhalte:

  • Grundlagen des Dienstunfallrechts
    - Legaldefinition des Dienstunfalls
    - Tatbestandsmerkmale des Dienstunfalls
    - Rechtlich wesentlicher Ursachenzusammenhang
    - Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität
    - Wesentlich mitwirkende Teilursache
    - Begriff des Körperschadens
  • Der Dienstwegeunfall
    - Tatbestandsmerkmale des § 31 Abs. 2 BeamtVG
    - Beginn und Ende des Weges
    - Geringfügige Wegeunterbrechungen und eingeschobene Wege
    - Unterbrechungen von mehr als zwei Stunden
    - Umweg/Abweg
    - Dritter Ort
    - Wegeabweichungen zur Unterbringung von Kindern
    - Wegeabweichungen infolge von Fahrgemeinschaften
  • Feststellung der Unfallfolgen
  • Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
    - Wie wird die MdE festgestellt?
    - Wie wirken sich Vorschäden auf die Höhe der MdE aus?
  • Ansprüche des Beamten (DO-Angestellten) gegenüber dem Dienstherrn
    - Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 32 BeamtVG)
    - Heilverfahren (§§ 33, 34 BeamtVG), Verordnung über die Durchführung von 
      Heilverfahren nach § 33 BeamtVG (Heilverfahrensverordnung - HeilVfV)
    - Unfallausgleich (§ 35 BeamtVG)
    - Unfallruhegehalt (§ 36 BeamtVG)
    - Erhöhtes Unfallruhegehalt (§§ 36, 37 BeamtVG)
    - Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§ 39 BeamtVG)
    - Einmalige Unfallentschädigung (§ 43 BeamtVG)
  • Meldung des Dienstunfalles, Meldefristen, Untersuchungsverfahren
  • Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht

 

Seminardauer:

2 Tage

 

Anmeldung:

Anmeldeformular bitte herunterladen

 

Seminargebühren:

Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer 650,- € zzgl. MwSt.

Ausführliche Seminarunterlagen und Tagungsgetränk sind in den Seminargebühren enthalten.

 

Benötigte Arbeitsmittel:

Aktuelle Ausgabe Beck-Texte im dtv "Beamtenrecht", Taschenrechner für die Berechnung von Fallbeispielen

Heilverfahrensverordnung (HeilVfV)

Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

Sachschadenserstattungsrichtlinie (SachschERL)