Die Auswirkungen von Mutterschutz, Elternzeit ohne Beschäftigung (Beurlaubung) und Teilzeitbeschäftigung unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, Altersteilzeit und Pflegezeit auf die Altersversorgung von Bundesbeamten (DO-Angestellte)

 

Seminarziel:

Den Teilnehmenden wird ein systematischer Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Grundlagen des Versorgungsrechts sowie die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen bei der Beratung und Unterstützung der Beschäftigten vermittelt. Das Seminar bietet Raum für Diskussionen und den Austausch von Erfahrungen und Best Practices unter den Teilnehmenden.

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen,

  • die relevanten gesetzlichen und beamtenrechtlichen Regelungen zu verstehen,
  • individuelle Versorgungslücken und deren Ursachen zu identifizieren,
  • Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, um Nachteile in der Altersversorgung zu minimieren und
  • rechtssicher und umfassend zu beraten und auf Fragen zu dieser Thematik innerhalb der eigenen Behörde oder im beruflichen Umfeld einzugehen.
 

Zielgruppen:

  • Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personal-, Besoldungs- und/oder Versorgungsbereich mit keinen oder geringen Vorkenntnissen und praktischen Erfahrungen
  • Mitglieder der Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
 

Seminarinhalte:

  • Überblick über die Grundlagen des Beamtenversorgungsrechts für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte (DO-Angestellte)
    - Eintritt des Versorgungsfalles
    - Die versorgungsrechtliche Mindestdienstzeit (Wartezeit)
    - Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit, Ruhestand auf Antrag, Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (Regelaltersgrenze)
  • Auswirkungen der Zeiten
    - von Mutterschutz, Elternzeit ohne Beschäftigung (Beurlaubung) und Teilzeitbeschäftigung unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, Altersteilzeit und Pflegezeit auf die Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und des Ruhegehaltssatzes
  • Besonderheiten bei den Versorgungsabschlagsregelungen unter Berücksichtigung von Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung, der Erziehung eines der Beamtin oder dem Beamten zugeordneten Kindes bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes sowie von Pflegezeiten bei Versetzung in den Ruhestand ab vollendetem 65. Lebensjahr und Erfüllung von 45 Jahre an berücksichtigungsfähigen Zeiten und
    - bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, der Vollendung des 63. Lebensjahres und Erfüllung von 40 Jahren an berücksichtigungsfähigen Zeiten
  • Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung
  • Voraussetzungen und Höhe des Kindererziehungszuschlags, des Kindererziehungs-ergänzungszuschlags, des Kinderzuschlags zum Witwengeld, des Pflegezuschlags und des Kinderpflegeergänzungszuschlags
  • Erläutern von praxisrelevanten Fallbeispielen

 

Seminardauer:

1 Tag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Anmeldung:

Anmeldeformular bitte herunterladen

 

Seminargebühren:

Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer 400,- € zzgl. MwSt.

Ausführliche Seminarunterlagen sind in den Seminargebühren enthalten.

 

Benötigte Arbeitsmittel:

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG)