Die Ruhensregelungen des Beamtenversorgungsgesetzes

 "Was passiert, wenn Versorgungsbezüge mit anderen Einkünften zusammentreffen?"

 

Seminarziel:

Die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge treffen häufig mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen, weiteren Versorgungsbezügen oder mit Renten zusammen. Dadurch kann es in bestimmten Fällen teilweise oder sogar ganz zum Ruhen der Versorgungsbezüge kommen.
Im Seminar werden die komplexen Zusammenhänge der maßgebenden Ruhensvorschriften der §§ 53 bis 55 BeamtVG eingehend erläutert und anhand praxisbezogener Fälle Ruhensberechnungen durchgeführt.

 

Zielgruppen:

  • Sachbearbeiter/innen im Personal-, Besoldungs- oder Versorgungsbereich mit Vorkenntnissen und praktischen Erfahrungen im Versorgungsrecht.
  • Sonstige an der Thematik interessierte Mitglieder von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
     

 Seminarinhalte:

§ 53 BeamtVG: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

  • Inhalt und Zweckbestimmung der Vorschrift
  • Erläutern der Begriffe: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen, Verwendungseinkommen
  • Feststellung der einzubeziehenden Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
  • Berechnung der Höchstgrenzen für Ruhestandsbeamte, Witwen und Witwer sowie Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht oder als Schwerbehinderte auf Antrag in den Ruhestand versetzt worden sind
  • Mindesthöchstgrenze, Mindestbelassungsbetrag

 

§ 54 BeamtVG: Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezügen

  • Inhalt und Zweckbestimmung des § 54 BeamtVG
  • Anzeigepflicht nach § 62 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 BeamtVG
  • Versorgungsbezüge, die der Ruhensregelung des § 54 BeamtVG unterliegen
  • Erläutern der Begriffe: Der neue Versorgungsbezug – Der frühere Versorgungsbezug, Beamtenähnliche Versorgung
  • Berechnung der Höchstgrenze in den Fällen des § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BeamtVG
  • Berechnung der Höchstgrenzen beim Zusammentreffen von Witwen-/Witwergeld mit Ruhegehalt (§ 54 Abs. 1 Nr. 3 BeamtVG) und von Ruhegehalt mit Witwen-/Witwergeld (§ 54 Abs. 4 BeamtVG)
  • Berechnung des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG beim früheren und beim neuen Ruhegehalt
  • Berechnung des Mindestzahlbetrags nach § 54 Abs. 3 BeamtVG
  • Verhältnis zu den weiteren Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsbestimmungen
    - Vorrangige Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften
    - Nachrangig anzuwendende Vorschriften
  • Zusammentreffen von zwei Versorgungsbezügen (Ruhegehälter) mit einer Rente (§ 55 Abs. 6 BeamtVG)
  • Besprechung diverser Urteile des BVerwG und der OLG zum § 54 BeamtVG

 

§ 55 BeamtVG: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

  • Inhalt und Zweckbestimmung der Vorschrift
  • Feststellung der in die Ruhensberechnung einzubeziehenden Renten bzw. Rententeile
  • Berechnung der maßgebenden Höchstgrenzen für Ruhestandsbeamte, Witwen/Witwer und Waisen
  • Zusammentreffen von Mindestversorgungsbezügen und Rente
  • Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Rente und einem Erwerbs-/ Erwerbsersatzeinkommen
  • Zusammentreffen von zwei Versorgungsbezügen mit einer Rente

 

Seminardauer:

2 Tage

 

Anmeldung:

Anmeldeformular bitte herunterladen

 

Seminargebühren:

Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer 650,- € zzgl. MwSt.

Ausführliche Seminarunterlagen und Tagungsgetränke sind in den Seminargebühren enthalten.

 

Benötigte Arbeitsmittel:

Aktuelle Ausgabe Beck-Texte im dtv "Beamtenrecht", Taschenrechner für die Berechnung von Fallbeispielen