Der Versorgungsausgleich in der Beamtenversorgung

"Von der Auskunftserteilung an das Familiengericht bis zur Kürzung der Versorgungsbezüge"


Gesetzliche Grundlagen:

Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das am 01.09.2009 in Kraft getreten ist, regelt den Versorgungsausgleich nach der Ehescheidung. Das Verfahrensrecht des Versorgungsausgleichs ist in den §§ 217 ff des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Die §§ 51 ff. VersAuslG regeln die ausnahmsweise Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, die auf der Grundlage des bis 31.08.2009 geltenden Rechts ergangen sind. Bezweckt wird die Umstellung von altem auf neues Recht. Zugleich wird eine Totalrevision des  öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs ermöglicht.

 

Seminarziel:

Das Seminar hat zum Ziel einen systematischen und umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Versorgungsausgleichs zu vermitteln. Die Seminarteilnehmenden erfahren u.a., welche Anrechte Gegenstand des Versorgungsausgleichs sind,  wie der Ausgleichswert sowie der korrespondierende Kapitalwert eines Versorgungsanrechts zu ermitteln ist. Des Weiteren wird die interne und externe Teilung der auszugleichenden Anrechte erläutert. Behandelt werden auch die materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Abänderbarkeit von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich. Anhand praxisbezogener Fallbeispiele werden die sich ergebenden Problemfelder aufgezeigt. Darüber hinaus werden die aktuellen, höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Versorgungsausgleich erläutert. 

 

Zielgruppen:

  • Sachbearbeiter/innen im Personal-, Besoldungs- und/oder Versorgungsbereich, die über Vorkenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen
  • Mitglieder von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
  • Rechtspfleger
  • Fachanwälte für Familienrecht

 

Seminarinhalte:

  • Struktur des Versorgungsausgleichs und die gesetzlichen Grundlagen
  • Übergangsfristen zur Anwendung des bis zum 31.08.2009 geltenden Rechts und Darstellung der Rechtslage ab 01.09.2009
  • Grundprinipien des Versorgungsausgleichs: Ehezeitanteil, Halbteilungsprinzip, ausgleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Person, Ausgleichswert, Auszugleichende Anrechte
  • Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehedauer, geringfügigem Ausgleichswert, fehlender Ausgleichsreife, grober Unbilligkeit


Pflichten der Versorgungsträger im Ehescheidungsverfahren

  • Auskunftspflicht gegenüber den Familiengerichten
  • Berechnung des Ehezeitanteils und Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswerts
  • Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts
  • Erweiterte Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sowie Prüfungspflichten der Versorgungsträger
  • Ausgleichsformen des Versorgungsausgleichs
    - Interne und externe Teilung einzelner Anrechte
  • Ansprüche der ausgleichsberechtigten Person sowie deren Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
  • Erstattungsausgleich zwischen Rentenversicherungs- und Versorgungsträgern
  • Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehedauer, geringfügigem Ausgleichswert, fehlender Ausgleichsreife, grober Unbilligkeit


Die Regelungen zur Anpassung des Versorgungsausgleichs nach Rechtskraft

  • Anpassung wegen Unterhalt
  • Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
  • Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
  • Zulässigkeit und Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung; Rechtsgrundlagen zu den Änderungstatbeständen


Folgen des Versorgungsausgleichs für den Beamten und seine Hinterbliebene
n

  • Auswirkungen der Ehescheidung auf Besoldung und Versorgung
  • Kürzung des Ruhegehalts / Berechnung des Kürzungsbetrages
  • Abwendung der Kürzung / Berechnung des Abwendungsbetrages
  • Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Ruhensberechnungen
  • Fragen aus der Praxis, aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgericht zum Versorgungsausgleich
  • Fallbeispiele mit praktischen Übungssachverhalten

 


Seminardauer:

2 Tage

 

Anmeldung:

Anmeldeformular bitte herunterladen

 

Seminargebühren:

Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer 650,- € zzgl. MwSt.

Ausführliche Seminarunterlagen und Tagungsgetränke sind in den Seminargebühren enthalten.

 

Benötigte Arbeitsmittel:

Aktuelle Ausgabe Beck-Texte im dtv "Beamtenrecht", Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 219 - 227), Taschenrechner für die Berechnung von Fallbeispielen