Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung
Seminarziel:
Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) wurden zum 01.09.2020 Änderungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für die vor 1992 geborenen Kindern in das BeamtVG eingefügt.
Das Seminar hat zum Ziel, den Teilnehmenden die im BesStMG durch Art. 9 Nrn. 29 und 46 eingefügten Änderungen zu § 50a und § 69m Abs. 3 BeamtVG näher zu bringen. Die einschlägigen Rechtsvorschriften und Berechnungsgrundlagen zu den Kindererziehungszuschlägen (§§ 50a bis 50e BeamtVG) werden eingehend erläutert. Anhand praxisbezogener Fälle werden die einzelnen Kindererziehungszuschläge berechnet.
Zielgruppen:
- Sachbearbeiter/innen im Personal-, Besoldungs- und/oder Versorgungsbereich
- Sonstige an der Thematik interessierte Mitglieder von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
Seminarinhalte:
- Rechtsentwicklung der Kindererziehungszeiten im Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht
- Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Höhe des Kindererziehungszuschlags und des Kindererziehungsergänzungszuschlags
- Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Höhe des Kinderzuschlags zum Witwen-/Witwergeld
- Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Höhe des Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlags
- Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- Erläutern der Begriffe:
- Zuordnung der Kindererziehungszeiten zu einem Elternteil
- Aktueller Rentenwert
- Jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten nach Anlage 2b zum SGB VI
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen - Konkurrenzregelungen beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge für den gleichen Zeitraum
- Einzelfragen im Bezug auf
- Rechtsnatur der Zuschläge
- Steuerliche Behandlung der Zuschläge
- Zuschläge und Versorgungsabschläge
- Zuschläge und Mindestversorgungsbezüge
- Zuschläge und Sterbegeld
- Zuschläge und Hinterbliebenenversorgung
- Zuschläge und Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften
Seminardauer:
2 Tage
Anmeldung:
Anmeldeformular bitte herunterladen
Seminargebühren:
Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer 650,- € zzgl. MwSt.
Ausführliche Seminarunterlagen und Tagungsgetränke sind in den Seminargebühren enthalten.
Benötigte Arbeitsmittel:
Aktuelle Ausgabe Beck-Texte im dtv "Beamtenrecht", Taschenrechner für die Berechnung von Fallbeispielen